I. Anträge des Kassenwartes des Schachbezirks Oldenburg-Ostfriesland
Die Versammlung möge beschließen die Beiträge ab dem 1.1.2006 auf 10,00 € für Jugendliche sowie 20,00 € für Erwachsene neu festzusetzen.
Begründung:
Durch den Jahresabschluss 2004 ist der Kassenbestand auf knapp unter 2000,00 € gesunken. Nach der Finanzordnung (§ 11) wäre eine Rücklage von 15 – 20% zu bilden. Bei einem Umsatz von ca. 24.000 € entspräche dieses einen Kassenbestand von 3.600 € bis 4.800 €. Da der SBOO inzwischen Teile seiner Meisterschaften und insbesondere seine Jugendeinzelmeisterschaft selber ausrichtet, stellt sich die Frage, inwiefern die in der Finanzordnung vorgeschlagenen 15 – 20 % sogar noch zu wenig sind.
Trotz der Beitragserhöhung aus dem Jahre 2004 kann durch gestiegene Ausgaben auch für 2005 nicht mit einer Erhöhung der Rücklage gerechnet werden. Bei Betrachtung des Haushaltsabschlusses 2004 wird deutlich, dass viele Haushaltsposten nicht belastet wurden (NSV-Kongreß, Mädchenarbeit, Lehrarbeit, Öffentlichskeitsarbeit, …). Es ist aber davon auszugehen, dass der SBOO in diesen Bereichen in Zukunft Ausgaben haben wird. Auch wurde auf dem Kongreß 2004 die grundsätzliche Zustimmung zu einem noch zu erarbeitenden Leistungssportkonzept signalisiert. Auch für ein solches Konzept sind neue finanzielle Mittel nötig.
Zwar erscheint eine so starke Erhöhung nach der bereits 2004 beschlossenen Erhöhung als sehr hoch, andererseits ist es dem SBOO nur möglich neue Aktivitäten zu entfalten, wenn entsprechende finanzielle Ressourcen vorhanden sind.
Die Versammlung möge beschließen den Paragrafen 17 der Finanzordnung wie folgt zu ändern:
Neu:
Bei Zahlungsverzug ist der betreffende Mitgliedsverein / die Abteilung eines Sportvereines in
geeigneter Weise an den Zahlungsverzug zu erinnern, die geforderte Leistung in einer anzugebenden Frist ( grundsätzlich 1 Monat ) zu erbringen.
Wird die geforderte Leistung nicht in der angegebenen Frist erbracht, erfolgt die Beitreibung in geeigneter Weise (Mahnung / Sperre der Mitglieder für Turniere und Wettkämpfe des SBOO und seiner Untergliederungen ).
Für die 1. Mahnung (Erinnerung) wird eine Gebühr von 10,-- Euro und für die 2. Mahnung 10 % der geschuldeten Leistung, mindestens aber 20,-- Euro fällig.
Sollte die geforderte Leistung auch nach der 2. Mahnung noch nicht in der angegebenen Zeit erbracht worden sein, erfolgt eine Sperre aller Mitglieder des Mitgliedsvereines / Abteilung des Sportvereines für alle Turniere / Wettkämpfe des SBOO und seiner Untergliederungen bis zur vollständigen Erbringung der Leistung.
Auch hier gilt die Leistung erst erbracht, wenn der geforderte Betrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.
Alle durch dieses Verfahren entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedsvereines / der Abteilung des Sportvereines. Zusätzlich können auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes Verzugszinsen in Höhe von 2% über der Spitzenfinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank erhoben werden.
Begründung:
Bei der Überarbeitung der Finanzordnung wurden die DM-Beiträge nicht in Euro geändert. Die Erhöhung auf 10,00 € (20,00 €) von 10,00 DM (30,00 DM) scheint angesichts gestiegener Beiträge angemessener als der alte Betrag von ~5,11 € (~15 €). Der letzte Absatz ermöglicht es dem SBOO für offene Forderungen entsprechende Verzugszinsen zu fordern. Dieses scheint insbesondere bei langfristigen Forderungen sinnvoll.
Die Versammlung möge den mit der Haushaltsrechnung vorgelegten, neuen Kontorahmen beschließen.
Begründung:
Bereits beim letzten Kongreß 2004 wurde darauf hingewiesen, dass der alte Kontorahmen des SBOO nur bedingt aussagekräftig ist. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Ausgaben des SBOO für die einzelnen Veranstaltungen nicht transparent sind. Mit der Vorlage des neuen Kontorahmens soll dieses nun verbessert werden. Insbesondere sind die bemängelten Sozialzuschüsse, also Zuschüsse für finanzschwache Spieler zu Turnieren des SBOO und Meisterschaften auf höhere Ebene, nun direkt dem Haushaltsplan zu entnehmen.
Die Versammlung möge beschließen, den Paragrafen 3 b) und c) des Anhanges der Finanzordnung (Startgelder Erwachsene und Jugendliche) ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Die Startgelder, insbesondere im Jugendbereich, entsprechen nicht mehr den Vorgaben der Finanzordnung. Dadurch sollten höhere Ausgaben bei den einzelnen Turnieren kompensiert werden. Daher sollten die entsprechenden Vorgaben aus dem Anhang der Finanzordnung gestrichen werden, damit die Turnierleiter in Zukunft flexibler reagieren können. Alternativ müsste bei größeren Ausgaben die SBOO-Kasse stärker belastet werden.
Antrag 5:
Bitte um ein Meinungsbild: Seit Jahren hat es sich als sinnvoll erwiesen, die halbjährlichen Abschlagszahlungen in der Februar-Rochade zu veröffentlichen. Es stellt nun die Frage, ob auch die Restzahlungen in der Juli / August-Rochade veröffentlicht werden sollten. Ich bitte die Versammlung um ein Meinungsbild.
II. Antrag des Spielausschusses:
3. Antrag
Der Kongress möge beschließen, dass die Punkte 4.6.1 und 4.6.2 der Turnierordnung wie folgt neu gefasst werden:
4.6.1 Die Einzelpokalmeisterschaft wird nach dem KO-System durchgeführt. Endet die Turnierpartie Remis, wird sofort im Anschluss ein Stichkampf in Form einer Schnellschachpartie mit einer Bedenkzeit von 15 Minuten je Spieler gespielt. Endet auch diese Partie Remis, wird sofort im Anschluss eine Entscheidung durch Stichkämpfe in Form von Blitzpartien mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten je Spieler herbeigeführt. Die erste Gewinnpartie entscheidet.
4.6.2 Der reisende Teilnehmer führt in der ersten Partie die weißen Steine. Bei notwendigen Stichkämpfen werden die Farben jeweils gewechselt.
(Anmerkung: Die kursiv dargestellten Passagen stellen die Neuerungen bzw. redaktionellen Änderungen dar!)
Begründung:
Die aktuelle Fassung ist nicht mehr zeitgemäß. Dort heißt es, dass die erste Partie am Samstag und im Remisfall die zweite Partie am Sonntag zu spielen ist. So etwas kann man dem reisenden Spieler nicht zumuten, und es ist auch in der Vergangenheit nicht so praktiziert worden.
Die neue o.g. Fassung ist praktikabler und sorgt – falls sich beide Spieler uneins wären in Sachen „Stichkämpfe“ – für klare Verhältnisse.