Antrag des SV „Turm“ Wilhelmshaven-Nord
Vorgelegt am 30. 4. 2005 durch W. Berger
Änderung der Ziffer 4. 7. 11. l - 4.7.11.3 der Turnierordnung des SBOO in der Fassung vom 01. 06. 1997, zuletzt geändert auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. 08. 2004 in Rastede :
Neue Fassung :
4.7.11.1 : Falls der Leiter der Staffel über Fax oder Internet erreichbar ist, teilt der gastgebende Verein das Mannschafts- und die Einzelergebnisse per Fax oder e-Mail am Spieltag bis spätestens 20 Uhr an ihn weiter.
4.7.11.2 : Die von beiden Mannschaftsfuhrern unterschriebenen Spielberichte
- außer bei Protestfällen - verbleiben bis zum Abschluß der Saison bei den Heimmannschaften.
4.7.11.3 : Nach dem letzten Spieltag sind die Spielberichte aller Heimspiele geschlossen umgehend an den Leiter der Staffel abzusenden. Der Poststempel muß das Datum des auf den letzten Wettkampf folgenden Tag tragen.
4.7.11.4 : Sollte der Leiter der Staffel oder ein Mitglied der Heimmannschaft nicht über Fax oder e-Mail verfugen, hat die gastgebende Mannschaft das Mannschafts- / und die Einzelergebnisse am Spieltag zwischen 18 und 20 Uhr telef. dem Leiter der Staffel mitzuteilen.
4.7.11.5 : Der Spielbericht ist, von beiden Mannschaftsführern unterschrieben, spätestens am Tag nach dem Wettkampf (Poststempel) an den Leiter der Staffel zu senden
4.7.11.6 : Bei Verstößen gegen eine Ergebnismeldung ist eine Buße von 10,-- €uro auf das bekannte Konto des SBOO zu überweisen
2.3.1: Ein Protest bei Mannschaftskämpfen ist innerhalb von drei Tagen ( Poststempel) nach Beendigung der Runde schriftlich - mit dem Spielbericht - beim Turnierleiter einzulegen. Der Turnierleiter entscheidet über den Protest
Die Entscheidung ist den beteiligten Vereinen schriftlich innerhalb von maximal vier Werktagen (Poststempel ) mitzuteilen.
Begründung :
Durch dieses Verfahren wird der Ablauf der Meldungen der Ergebnisse vereinfacht und beschleunigt.
Außerdem ist eine Ersparnis der Kosten, wenn auch nur geringfügig, damit verbunden.
Sollte der Leiter der Staffel oder ein Verein mit dieser Arbeitserleichterung nicht einverstanden sein, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
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W. B e r g e r |