Erläuterungen zu Punkten der vorgeschlagenen Tagesordnung:

 

Zu TOP 2: Wir erwarten ein Grußwort des NSV-Präsidenten, M. Tietze, und einen kurzen Bericht von NSV-Vizepräsident M. Langer über die Vorbereitungen für die Schacholympiade 2008 in Dresden.

Zu TOP 9: Wir haben 5 Delegierte für die Mitgliederversammlung des Fachverbandes Weser-Ems im Herbst zu wählen, in dieser Mitgliederversammlung soll die Auflösung des Fachverbandes beschlossen werden.

Zu TOP 10: Ihnen liegt  der Antrag von R. Martens vor:

Die Versammlung möge beschließen die Beiträge ab dem 1.1.2006 auf 10,00 € für Jugendliche sowie 20,00 € für Erwachsene neu festzusetzen.

Der erweiterte Vorschlag hat gestern mit Mehrheit beschlossen:

Die Versammlung möge beschließen die Beiträge ab dem 1.1.2006 auf 9,50 € für Jugendliche sowie 19,00 € für Erwachsene neu festzusetzen.

Zu TOP 11 und 12: In der Sitzung des erweiterten Vorstands bin ich ermuntert worden, Ihnen Überlegungen zur Entscheidung vorzulegen. Wir können das 50jährige Jubiläum unseres Bezirkes im Zusammenhang mit dem Kongreß 2006 feiern. Dies wird, wenn der Kongreß einer solchen Planung zustimmt, viel Vorbereitungszeit kosten.

Darum möchten ich nach einem entsprechenden Beschluß des Kongresses vorschlagen, daß Ralf Heyen und ich unsere Aufgaben tauschen, Ralf würde 1. Vorsitzender und ich 2. Vorsitzender, dann könnte ich mich um die Vorbereitung des Jubiläums kümmern.

Die Vorbereitung des Jubiläums ist eine Arbeit, für die ich Fähigkeiten einsetzen könnte. Die Kombination von den Aufgaben des Vorsitzenden und Jubiläumsvorbereitungen ist aus unserer Sicht sicher eine Überforderung eines Einzelnen.

Bei Zustimmung des Kongresses in TOP 11 soll folgendes Verfahren in TOP 12 gewählt werden: Ich trete als Vorsitzender zurück, Ralf Heyen wird als Kandidat für dieses Amt vorgeschlagen. Wenn er in dieses Amt gewählt wird, würde ich für das Amt des 2. Vorsitzenden kandidieren.

Zu TOP 15:

Ich schlage Ihnen vor, zunächst über die weiteren Anträge von R. Martens zu entscheiden:

Antrag 2

Die Versammlung möge beschließen, den Paragraphen 17 der Finanzordnung wie folgt zu ändern:

Neu: Bei Zahlungsverzug ist der betreffende Mitgliedsverein / die Abteilung eines Sportvereines in

geeigneter Weise an den Zahlungsverzug zu erinnern, die geforderte Leistung in einer anzugebenden Frist ( grundsätzlich 1 Monat ) zu erbringen.

Wird die geforderte Leistung nicht in der angegebenen Frist erbracht, erfolgt die Beitreibung in geeigneter Weise (Mahnung / Sperre der Mitglieder für Turniere und Wettkämpfe des SBOO und seiner Untergliederungen ).

Für die 1. Mahnung (Erinnerung) wird eine Gebühr von 10,-- Euro und für die 2. Mahnung 10 % der   geschuldeten Leistung, mindestens aber 20,-- Euro fällig.

Sollte die geforderte Leistung auch nach der 2. Mahnung noch nicht in der angegebenen Zeit erbracht worden sein, erfolgt eine Sperre aller Mitglieder des Mitgliedsvereines / Abteilung des Sportvereines für alle Turniere / Wettkämpfe des SBOO und seiner Untergliederungen bis zur vollständigen Erbringung der Leistung.

Auch hier gilt die Leistung erst erbracht, wenn der geforderte Betrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.

Alle durch dieses Verfahren entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des betreffenden  Mitgliedsvereines / der Abteilung des Sportvereines. Zusätzlich können auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes Verzugszinsen in Höhe von 2% über der Spitzenfinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank erhoben werden.

Antrag 3

Die Versammlung möge den mit der Haushaltsrechnung vorgelegten, neuen Kontorahmen beschließen.

Antrag 4

Die Versammlung möge beschließen, den Paragrafen 3 b) und c) des Anhanges der Finanzordnung (Startgelder Erwachsene und Jugendliche) ersatzlos zu streichen.

Antrag 5:

Bitte um ein Meinungsbild: Seit Jahren hat es sich als sinnvoll erwiesen, die halbjährlichen Abschlagszahlungen in der Februar-Rochade zu veröffentlichen. Es stellt nun die Frage, ob auch die Restzahlungen in der Juli / August-Rochade veröffentlicht werden sollten. Ich bitte die Versammlung um ein Meinungsbild.

 

Darnach kommen die Anträge des Spielausschusses:

Antrag  1 des Spielausschusses an den SBOO- Kongress

Der Kongress möge beschließem, dass im Punkt  5.4 der TO der folgende Satz ergänzt (hinten angefügt) wird:

Wenn der Verein des Spielers Teil einer Spielgemeinschaft nach Punkt 6 ist, ist der Spieler nur für diese Spielgemeinschaft spielberechtigt.

 

Antrag  2 des Spielausschusses an den SBOO- Kongress

(würde entfallen, falls 1 abgelehnt wird!)

Der Kongress möge beschließen, dass der nachstehende Punkt 6 neu in die SBOO-TO eingefügt wird:

6. Spielgemeinschaften

6.1 Eine Spielgemeinschaft besteht aus 2 Vereinen.

6.2 Der Antrag zur Bildung einer Spielgemeinschaft muss von den teilnehmenden Vereinen schriftlich bis zum 01.05. mit Wirkung ab 01.07. eines Jahres gestellt werden.

6.3 Der Antrag muss enthalten bzw. ihm muss beigefügt sein:

a) den Namen der Spielgemeinschaft,

b) der Vertrag der die Spielgemeinschaft bildenden Stammvereine mit den Unterschriften der nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Stammvereine,

c) die Benennung eines verantwortlichen Spielgemeinschaftsleiters,

d) die Erklärung, dass der vereinseigene Spielbetrieb in dem jeweiligen Bereich mit der Genehmigung der Spielgemeinschaft eingestellt wird und

e) die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch die Vereinsvorstände für alle in der Spielgemeinschaft tätigen Mitglieder.

6.4 Die Vereine und deren Mitglieder nehmen nur im Rahmen der Spielgemeinschaften am Spielbetrieb teil.

6.5 Nach der Erteilung der Zulassung der Spielgemeinschaft ist diese bis zu ihrer Auflösung spielberechtigt.

6.6 Eine Spielgemeinschaft ist mit Wirkung für das folgende Spieljahr aufgelöst, wenn

a)      einer der beiden Vereine nicht mehr Mitglied des SBOO ist oder seine Rechte ruhen,

b)      einer der beiden Vereine die Auflösung dem Spielleiter bis zum 01.05. eines Jahres schriftlich bekannt gibt,

c)      eine der Voraussetzungen der Ziffer 6.3 nicht mehr vorliegt,

Können sich beide Vereine über die Aufteilung der der Spielgemeinschaft zustehenden Plätze in der Mannschaftsmeisterschaft nicht einigen, entscheider der Spielleiter.

 

3. Antrag

Der Kongress möge beschließen, dass die Punkte 4.6.1 und 4.6.2 der Turnierordnung wie folgt neu gefasst werden:

 

4.6.1              Die Einzelpokalmeisterschaft wird nach dem KO-System durchgeführt. Endet die Turnierpartie Remis, wird sofort im Anschluss ein Stichkampf in Form einer Schnellschachpartie mit einer Bedenkzeit von 15 Minuten je Spieler gespielt. Endet auch diese Partie Remis, wird  sofort im Anschluss eine Entscheidung durch Stichkämpfe in Form von Blitzpartien mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten je Spieler herbeigeführt. Die erste Gewinnpartie entscheidet.

4.6.2              Der reisende Teilnehmer führt in der ersten Partie die weißen Steine. Bei notwendigen Stichkämpfen werden die Farben jeweils gewechselt.

 (Anmerkung: Die kursiv dargestellten Passagen stellen die Neuerungen bzw. redaktionellen Änderungen dar!)

 

4. Votum des Spielausschusses zum Antrag des SV „Turm“ Wilhelmshaven-Nord

Der umfängliche Antrag wurde bereits übersandt.