Schachgesellschaft Barnstorf
Finanzordnung
§ 1 Mitgliedsbeiträge
1. Die Schachgesellschaft Barnstorf erhebt folgende jährliche Mitgliedsbeiträge
· von ordentlichen Mitgliedern mit Vollendung des 18. Lebensjahres: 40,- €
· von ordentlichen Mitgliedern vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 20,- €
· von fördernden Mitgliedern: 20,- €
· von Ehrenmitgliedern werden keine Beiträge erhoben
2. Mitgliedsbeiträge sind für das laufende Jahr vorab zu entrichten und werden mit Ablauf der ersten Kalenderwoche des Jahres fällig. Für Mitglieder, die im laufenden Jahr der Schachgesellschaft Barnstorf beitreten, wird der Mitgliedsbeitrag nicht reduziert.
3. Auf Antrag kann der Vorstand Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise erlassen.
4. Die Schachgesellschaft Barnstorf erhebt keine Aufnahmegebühren.
§ 2 Spenden
1. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit nimmt die Schachgesellschaft Barnstorf Spenden entgegen und stellt auf Wunsch Spendenbescheinigungen aus.
§ 3 Erstattung von Auslagen
1..Ausgaben, die im Interesse der Schachgesellschaft Barnstorf erfolgen, können auf vorherigen Antrag beim Vorstand erstattet werden. Ausgaben sind zu belegen und werden quittiert.
2. Die Höhe der Auslagen richtet sich nach den Bestimmungen der Finanzordnung des Niedersächsischen Schachverbandes.
§ 4 Umlagen
Notwendig werdende Umlagen können vom Vorstand empfohlen werden. Deren Zahlung ist jedoch freiwillig.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Finanzordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 5. März 2007 beschlossen worden und gleichzeitig in Kraft getreten..
Barnstorf, den 5. März 2007
Vorstandsbeschluß vom 16.
April 2007
Für Angehörige einer Familie reduziert sich der Jahresbeitrag für das zweite
Mitglied und alle weiteren Mitglieder auf 50 % des regulären Beitrages.