Schachgesellschaft Barnstorf

Geschäftsordnung

 

§ 1 Arbeitsaufgaben

Die Schachgesellschaft Barnstorf wählt, sofern sich die Notwendigkeit dazu ergibt, aus ihren Reihen einen Turnierleiter, einen Jugendwart, einen Materialwart, einen Damenwart, einen Lehrwart und einen Pressewart, die Spielbetrieb, Jugendarbeit, die Verwaltung und Pflege des Materials, das Training und die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins organisieren.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden.

Barnstorf, den 5. März 2007