Schachgesellschaft Barnstorf
Ordnung für die Benutzung von Sportstätten (OBS)
§ 1 Spiellokal
1. Das Spiellokal der Schachgesellschaft Barnstorf ist das Rasthaus Barnstorf, Osnabrücker Str. 100.
2. Im Spielraum wird nicht geraucht.
3. Im Falle eines Turniers umfaßt das Turnierareal den Spielraum, die weiteren Räume des Spiellokals, die Toiletten und den Platz vor dem Spiellokal.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Ordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 5. März 2007 beschlossen worden und gleichzeitig in Kraft getreten..
Barnstorf, den 5. März 2007